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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2012 - L 7 AL 104/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,127326
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2012 - L 7 AL 104/12 B ER (https://dejure.org/2012,127326)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.10.2012 - L 7 AL 104/12 B ER (https://dejure.org/2012,127326)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - L 7 AL 104/12 B ER (https://dejure.org/2012,127326)
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  • BSG, 02.10.1984 - 5b RJ 106/83

    Vorrang der Rehabilitation vor Rente

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2012 - L 7 AL 104/12
    3.) Nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 57, 157; 66, 84), dem der Senat gefolgt ist (Urteile vom 22. Juli 2009 - L 7 AL 52/07 - und vom 14. Juni 2012 - L 7 AL 76/10 -), ist hinsichtlich der Frage, ob Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen sind, eine gebundene Entscheidung zu treffen, während bei der Auswahl, wie die Förderleistung zu erbringen sind (z. B. hinsichtlich Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Maßnahme), die Antragsgegnerin nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat.
  • BSG, 15.11.1989 - 5 RJ 1/89

    Aufenthalt in einem sozialtherapeutischen Übergangsheim als medizinische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2012 - L 7 AL 104/12
    3.) Nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 57, 157; 66, 84), dem der Senat gefolgt ist (Urteile vom 22. Juli 2009 - L 7 AL 52/07 - und vom 14. Juni 2012 - L 7 AL 76/10 -), ist hinsichtlich der Frage, ob Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen sind, eine gebundene Entscheidung zu treffen, während bei der Auswahl, wie die Förderleistung zu erbringen sind (z. B. hinsichtlich Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Maßnahme), die Antragsgegnerin nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2012 - L 7 AL 76/10

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Lösung vom bisherigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2012 - L 7 AL 104/12
    3.) Nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 57, 157; 66, 84), dem der Senat gefolgt ist (Urteile vom 22. Juli 2009 - L 7 AL 52/07 - und vom 14. Juni 2012 - L 7 AL 76/10 -), ist hinsichtlich der Frage, ob Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen sind, eine gebundene Entscheidung zu treffen, während bei der Auswahl, wie die Förderleistung zu erbringen sind (z. B. hinsichtlich Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Maßnahme), die Antragsgegnerin nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2009 - L 7 AL 52/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2012 - L 7 AL 104/12
    3.) Nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 57, 157; 66, 84), dem der Senat gefolgt ist (Urteile vom 22. Juli 2009 - L 7 AL 52/07 - und vom 14. Juni 2012 - L 7 AL 76/10 -), ist hinsichtlich der Frage, ob Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen sind, eine gebundene Entscheidung zu treffen, während bei der Auswahl, wie die Förderleistung zu erbringen sind (z. B. hinsichtlich Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Maßnahme), die Antragsgegnerin nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat.
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